AuslandsHelper

Auf dieser Webseite wollen wir Ihnen alle nötigen Informationen zur Vorgehensweise für die Anerkennung von Prüfungsleistungen am IFL geben. Diese Informationen sollen dazu beitragen, dass der Anerkennungsprozess sowohl für Sie als auch für uns möglichst standardisiert abläuft. Neben der Vorgehensweise für Wirtschaftswissenschaftler und Maschinenbauer finden Sie Ansprechpartner und Informationen zu den Auslandskooperationen des IFL.

Anerkennung von Prüfungsleistungen (Maschinenbau)

Als Studierende des Maschinenbaus wenden Sie sich bitte in allen Fragen zur Anerkennung von Auslandsleistungen an den Prüfungsausschuss (Link) der Fakultät für Maschinenbau. Besprechen Sie in jedem Fall VOR einem Auslandsaufenthalt Ihre Absichten mit dem Prüfungsausschuss. Bei Fragen zur Anrechenbarkeit einzelner Vorlesungen des IFL empfehlen wir Ihnen, Kontakt zum jeweiligen Betreuer der Vorlesungen aufzunehmen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen (Wirtschaftswissenschaftler)

Wir begrüßen es, wenn Sie Teile Ihres Studiums im Ausland absolvieren möchten. Wenn Sie sich dazu entschließen, sollten Sie für eine erfolgreiche Anerkennung die folgenden Schritte befolgen.

Schritt 1: Vorabinformation zu den Vorlesungen an der Zieluniversität

In der Planungsphase Ihres Auslandsaufenthalts sollten Sie sich zunächst detailliert mit den Inhalten der dort angebotenen Vorlesungen vertraut machen. Diese sind meist in Form eines Syllabus über das Internet oder beim jeweiligen Dozenten der Vorlesung zu erhalten. Der Kursbeschreibung können Sie und wir entnehmen, ob eine Anrechnung grundsätzlich möglich ist. Beachten Sie, dass es nicht Sinn und Zweck und zudem höchst unwahrscheinlich ist, dass Sie die gleichen Inhalte der Vorlesungen am IFL an Ihrer Zieluniversität wiederfinden. Für eine Anerkennung muss jedoch gewährleistet sein, dass eine ähnliche Ausrichtung, d.h. mit einem Schwerpunkt auf quantitativen Methoden, vorliegt. Zudem muss der Umfang vergleichbar sein. Sind diese Kriterien erfüllt, steht einer erfolgreichen Anrechnung nichts mehr im Wege.

Sollte eine Vorlesung aus dem Ausland zum Großteil mit einer Vorlesung am IFL übereinstimmen, wird diese als Äquivalent anerkannt. Sie können diese anschließend in allen Modulen einbringen, in den die äquivalente Vorlesung aus Karlsruhe aufgeführt ist.

Wenn für eine Vorlesung kein direktes Gegenstück am IFL existiert, die Vorlesung jedoch inhaltlich in unser Themenfeld passt, ist eine Anerkennung als Ergänzungsfach, als sogenannte Spezialvorlesung, möglich. Die Vorlesung ist in einem Modul einzubringen, dessen thematische Ausrichtung vergleichbar ist. Sie können in diesem Fall keine Kernveranstaltungen eines Moduls ersetzen! Beachten Sie außerdem, dass eine Anerkennung als Ergänzungsfach nur in Modulen möglich ist, die vom IFL koordiniert werden, das gilt somit nicht für die Module „Globale Produktion und Logistik“ sowie für das BWL-Modul „Supply Chain Management“.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Anerkennung innerhalb eines außerplanmäßigen Moduls möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die notwendigen Grundkenntnisse mitbringen, das heißt bereits mehrere Module am IFL belegt haben. Beachten Sie zudem, dass Sie gemäß der Prüfungsordnung nur ein außerplanmäßiges Modul belegen können.

Wichtig: Bitte machen Sie sich Gedanken über die Einordung der anzuerkennenden Vorlesung als Äquivalent oder Spezialvorlesung und kommen Sie mit einem Vorschlag auf den zuständigen Mitarbeiter zu! Das erleichtert die zeitnahe Bearbeitung enorm.

Anerkennungen im Bachelor und Master erfolgen grundsätzlich mit Note.

Schritt 2: Prüfungsplanvereinbarung zur Anerkennung von Auslandsleistungen (VOR Abreise)

Haben Sie sich für eine oder mehrere Vorlesung entschieden, so müssen Sie vor Ihrer Abreise für jede hiesige Prüfungsleistung, die Sie im Ausland erbringen wollen, eine so genannte Prüfungsplanvereinbarung ausfüllen. Das Formular finden Sie auf den Webseiten der WIWI-Fakultät (Link zur Formularsammlung-Wiwi ). Das Formular können Sie online ausfüllen und ausdrucken. Schicken Sie diese Unterlagen zusammen mit der Kursbeschreibung bitte per Email an Herrn Azman Azka. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden und eine Anrechnung in Aussicht gestellt werden kann, wird Ihnen die Vereinbarung wiederum per Email zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsplanvereinbarung keine Garantie für eine tatsächliche Einrechnung ist. Falls an der Zieluniversität die Vorlesungsinhalte geändert werden oder Vorlesungen nicht stattfinden und ersatzweise andere Vorlesungen besucht werden, kann dies eine erfolgreiche Einrechnung verhindern.

Schritt 3: Auslandsstudium

Sollten Sie an Ihrer Zieluniversität feststellen, dass die Inhalte der Vorlesung verändert wurden oder Vorlesungen nicht stattfinden, so müssen Sie umgehend das IFL kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Eventuell werden an Ihrer Zieluniversität dann andere Vorlesungen angeboten - Sie sollten aber in jedem Fall die veränderte Situation mit uns kommunizieren, um spätere Probleme zu vermeiden. Bitte denken Sie daran (besonders gegen Ende des Aufenthalts), dass Sie für die Anerkennung in Karlsruhe einen Original-Notenauszug Ihrer Gastuniversität benötigen, den Sie möglicherweise schon vor der Heimreise bekommen können.

Schritt 4: Beantragung der Anerkennung (NACH Rückkehr)

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie für eine endgültige Anrechnung folgende Dokumente bei Herrn Azman Azka abgeben: Prüfungsplanvereinbarung (siehe Schritt 2), aktuelle Vorlesungsbeschreibung, Original-Zeugnis sowie den Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung (Link zur Formularsammlung-Wiwi). Diese Dokumente werden von uns geprüft und anschließend an das Prüfungssekretariat und von dort an das Studienbüro weitergeleitet, so dass Ihre Prüfungsleistung dort verbucht werden kann. Beachten Sie, dass Herr Prof. Furmans die Anerkennungen nicht einzeln prüft und auch die Bearbeitung beim Prüfungssekretariat einige Zeit in Anspruch nimmt.

Zusammenfassend alle Schritte bei der Auslandsanerkennung:

Alle Schritte als Organigramm:

Auslandsanerkennung_am_IFL.pdf

Anerkennung von Seminar-, Studien- und Diplomarbeiten

Seminararbeiten, Studienarbeiten und Diplomarbeiten können nur anerkannt werden, wenn im Vorhinein die Themenstellung mit dem IFL abgestimmt wird und im Verlauf der Arbeit eine regelmäßige Abstimmung mit dem Betreuer erfolgt. Anderenfalls ist eine solche Anerkennung grundsätzlich nicht möglich! Eine Anerkennung einer Vorlesung als Seminar oder umgekehrt ist ebenso ausgeschlossen!

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zur Auslandsanrechnung, bei Kritik und Feedback wenden Sie sich bitte an:

Azman Azka
Geb. 50.38, Raum 2.10
Tel.: 0721-608-48631
Mail: anerkennungen∂ifl.kit.edu